ÖPNV-Rettungsschirm 2021 und 2022

Aufgrund des Andauerns der COVID-19-Pandemie gab es im Jahr 2021 einen Rückgang der Fahrgeldeinnahmen und entsprechend hohe finanzielle Belastungen im ÖPNV. Hiermit wird auch für das Jahr 2022 gerechnet und eine Fortführung des ÖPNV-Rettungsschirms für 2022 erwartet.

Am 12. Mai 2021 beschloss die Bundesregierung eine finanzielle Unterstützung in Höhe von einer Milliarde Euro seitens des Bundes für den ÖPNV (mehr dazu hier). Auch die Länder haben angekündigt, ergänzend eine Milliarde Euro zusätzlich zur Finanzierung der pandemiebedingten Fahrgeldmindereinnahmen im Jahr 2021 beizusteuern (mehr dazu hier). Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln sollen coronabedingte Schäden, insbesondere Einnahmenverluste ausgeglichen werden. Die hierzu notwendige Änderung des Regionalisierungsgesetzes wurde am 25.06.2021 beschlossen und trat am 23.07.2021 in Kraft. Für die zweckentsprechende Verwendung der Mittel sind die Länder verantwortlich. Sie nehmen einen nachträglichen Mittelausgleich untereinander entsprechend den tatsächlich eingetretenen finanziellen Nachteilen vor.

Die Beantragung, Nachweisführung und Abrechnung der Fördermittel wird im Wesentlichen analog zur so genannten „Phase II“ (September bis Dezember) des ÖPNV-Rettungsschirms 2020 vorgenommen. Das ÖPNV-Team der PKF IVT steht Ihnen wie gewohnt bei allen Fragen zur ex-ante Beantragung und zugrundeliegenden Berechnungen sowie der ex-post Bestätigung zur Verfügung.

Als Partner für Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger im öffentlichen Verkehr unterstützen wir unsere Mandanten seit Jahrzehnten interdisziplinär in den Feldern Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts-, und IT- sowie Unternehmensberatung. Einen Überblick über beispielhafte Leistungen finden Sie hier. Bei Fragen treten Sie gerne jederzeit mit uns in Kontakt.