Das Foto zeigt eine Straßenbahn die durch eine Stadt fährt.

Genehmigungsbehörden im ÖPNV und SPNV

Genehmigungsbehörden stehen, unabhängig davon, ob sie für den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zuständig sind, unter anderem vor der Herausforderung zunehmend komplexere Regelungen in der Praxis rechtskonform anwenden zu müssen. Darüber hinaus müssen sie im Rahmen ihrer Entscheidungsfindung häufig die Belange einer Vielzahl von Beteiligten gegeneinander abwägen. Hinzukommen neuerdings Belange, die sich beispielsweise auch aus den Aspekten Nachhaltigkeit und Klimaschutz ergeben.

Mit unserem interdisziplinären Team stehen wir den Genehmigungsbehörden beratend zur Seite. Insbesondere hinsichtlich verkehrswirtschaftlicher Fragestellungen, beispielsweise bei der Abwägung zwischen unterschiedlichen Bedienungskonzepten im Rahmen integrierter Nahverkehrskonzepte oder der wirtschaftlichen Auskömmlichkeit der Verkehrsgestaltung.   

Wir stehen den Behörden bei Bedarf insbesondere als Gutachter zur Seite. Wir setzen dabei unser interdisziplinäres Wissen aus den Tätigkeitsbereichen Wirtschaftsprüfung, Steuern und Recht sowie Beratung und IT-Beratung in Verbindung mit jahrzehntelanger Branchenerfahrung im öffentlichen Personenverkehr in Deutschland und Österreich ein.

Für einen ersten und selbstverständlich stets vertraulichen und unverbindlichen Austausch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Treten Sie gerne direkt mit uns in Kontakt.