Suche
Close this search box.

Schwerpunkte

Nachhaltig­keits­bericht­erstattung (ESG)

PKFIVT_ESG_3
PKFIVT_ESG_2

ESG-Reporting

Erster klimaneutraler Kontinent werden – dies ist das Kernziel, welches die EU-Kommission mit dem European Green Deal bis 2050 erreichen möchte. Dabei nimmt das Maßnahmenpaket „Nachhaltiges Finanzwesen“, welches Environmental-, Social- und Corporate Governance-Kriterien (aus dem Englischen abgeleitet, kurz: „ESG“) als integrale Bestandteile unternehmerischen Wirkens versteht, eine Schlüsselrolle bei der Zielerreichung ein. Neben Europäischen Standards für „grüne“ Anleihen und einer angestrebten Neuausrichtung von Kapitalflüssen hin zu nachhaltigen Investitionen, geht es bei einem nachhaltigen Finanzwesen auch um Transparenz und somit letzten Endes um die verpflichtende Berichterstattung von Unternehmen über wesentliche ESG-Informationen.

Das Konzept einer ESG- bzw. Nachhaltigkeitsberichterstattung ist indes nicht neu. Bereits 2014 wurden mit der Non-Financial Reporting Directive (NFRD), einer Richtlinie der EU, bilanzrechtlich große kapitalmarktorientierte EU-Unternehmen über §§ 289b ff. HGB dazu verpflichtet, eine nichtfinanzielle Erklärung im (Konzern-)Lagebericht aufzunehmen oder einen nichtfinanziellen Bericht zu veröffentlichen. Eine Pflicht zur Prüfung der nichtfinanziellen Angaben durch unabhängige Dritte oder allgemeinverbindliche Standards gab es allerdings bislang nicht.
PKFIVT_ESG_1
Im Kontext des sogenannten Green Deal der EU wurden die bestehenden Bestimmungen der NFRD auf den Prüfstand gestellt. Im Ergebnis wurden die bislang geltenden Regularien mit der am 5. Januar 2023 in Kraft getretenen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verschärft und konkretisiert, der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich ausgeweitet sowie verbindliche Reporting-Standards, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ins Leben gerufen. Gleichzeitig wurde mit der CSRD – mittelbar durch ihre Änderungen an der EU Bilanz-Richtlinie (2013/34/EU) – auch der Anwendungsbereich der bereits seit 2020 geltenden EU-Taxonomie erweitert. Schließlich fällt das Kriterium „von öffentlichem Interesse“ in den relevanten Artikeln 19a und 29a der EU Bilanz-Richtlinie fortan weg.

Während große kapitalmarktorientierte Unternehmen somit bereits seit der NFRD mit dem Konzept einer Nachhaltigkeitsberichterstattung vertraut sind, wird die CSRD insbesondere große mittelständische Unternehmen durch die zunehmenden regulatorischen Anforderungen vor große zeitliche und personelle Herausforderungen stellen.

Wir beraten Sie auf dem Weg zur Reporting-Readiness – vom Verständnis über die Regulatorik, der Auswahl und Implementierung einer geeigneten Softwarelösung, bis hin zur finalen Veröffentlichung der wesentlichen Informationen und KPIs im Geschäfts- bzw. Lagebericht!

Unser Beratungs­angebot

ESG Compliance

    • Reporting Readiness Assessment
    • Durchführung von Regulatorik-Workshops, insbesondere:
      • Architektur der ESRS & Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
      • Funktionsweise der EU-Taxonomie
      • Interdisziplinäre Schulungen der ESG Verantwortlichen
    • Prozessberatung bei der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen
    • Konzeption des ESG-Reportings

Technologie & Reporting

Unsere Empfehlung

Mit der CSRD-Novelle wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu einem integralen Bestandteil der Abschlusserstellung großer Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen und ist als Komponente des (Konzern-)Lageberichts obligatorischer Bestandteil der Abschlussprüfung. Dabei sind ESG-Informationen umfassend und erstrecken sich über verschiedene Frameworks und Regularien. Allein die ab 2024 verbindlichen ESRS umfassen über 1.000 Datenpunkte, die es materiell zu bewerten, zu dokumentieren und zu berichten gilt. Die Vielschichtigkeit von Nachhaltigkeitsinformationen erfordert zudem klar definierte Prozesse, um die Verlässlichkeit der Informationen sowie eine effektive Steuerung zu gewährleisten. Daher nehmen unterstützende Technologien bei der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen in mehrfacher Hinsicht eine bedeutende Rolle ein.

Vorteile und Funktionen einer ESG-Reporting Lösung:

    • Datenerfassung und -aggregation über verschiedene Vorsysteme
    • Datenmanagement („Single Point of Truth”) und Audit Trail
    • Dashboarding und Performance-Analyse
    • Disclosure Management (ESEF, iXBRL-Tagging)

ESG-Reporting Lösungen ermöglichen einen verlässlichen und revisionssicheren Reporting-Prozess und sollten im Kontext der Umsetzung von ESG-Berichterstattungspflichten frühzeitig eingebunden werden. Ohne eine zum Unternehmen passende Reporting-Strategie und ohne eine geeignete ESG-Reporting Lösung wird ein CSRD-konformes Reporting schwerlich effizient umzusetzen sein.

Unsere Vision

„Wir beraten unsere Mandant:innen vollumfänglich bei den neuen regulatorischen Herausforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im Finance-Umfeld konzipieren und implementieren wir Prozesse und systemische Lösungen für das Datenmanagement, das Reporting und die Steuerung von ESG-KPIs.“

PKFIVT_Karriere_Handshake
PKFIVT_Karriere_Berufseinsteigerinnen
PKFIVT_Karriere_Bewirb-DIch4

Bewirb Dich jetzt!

Wir suchen stets neue Kolleg:innen für unseren Bereich ESG-Reporting.

PKFIVT_Karriere_Bewirb-DIch3
PKFIVT_Karriere_Bewirb-Dich1
PKFIVT_Karriere_Bewirb-DIch2

Ihr Ansprechpartner

Alexander Paul

Partner

  089 290 32-0
  kontakt@pkfivt.de

    Kontaktieren Sie

    * Die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Nutzung des Kontaktformulars erfolgt auf Grundlage von Art. 6 I b) DSGVO wie in den Informationen zur Datenverarbeitung dargelegt.

    * Pflichtfelder zur Anmeldung

    Aktuelles