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Staatliche Förderung und Steuervorteile für Elektrofahrzeuge ab 2024 im Überblick

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Damit ist bzw. die bisherige Förderung von Plug-in-Hybriden sowie hochpreisiger Neufahrzeuge komplett entfallen. Seit dem 10.9.2023 können zudem nur noch Privatpersonen einen Förderantrag stellen. Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine erhalten für ihre Firmenwagen keinen Umweltbonus mehr. 

Hinweis: Für alle Elektroautos, die bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassen werden, wird auch künftig zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer fällig. Diese Steuerbefreiung erlischt auch nicht bei einem Halterwechsel. Wer z.B. ein drei Jahre zugelassenes E-Auto erwirbt, zahlt noch sieben Jahre lang keine Kfz-Steuer.

Fahrzeugtyp  Nettolistenpreis  Umweltbonus
rein batterieelektrische Fahrzeuge & Brennstoffzellenfahrzeuge (Mindesthaltedauer 12 Monate) & Leasingfahrzeuge mit Laufzeit ab 24 Monate < 40.000 € 3.000 € vom Staat + 1.500 € vom Hersteller
Leasingfahrzeuge mit Laufzeit 12-23 Monate < 40.000 € 1.500 € vom Staat + 750 € vom Hersteller
Junge Gebrauchtwagen    2.400 € vom Staat + 1.200 € vom Hersteller