Schwerpunkte
Leitsätze zur Preisermittlung auf Grund
von Selbstkosten
(LSP)
Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit den Leitsätzen zur Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP)
Die Abkürzung „LSP“ steht für die Leitsätze zur Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten. Diese Leitsätze umfassen Kalkulationsregeln, die bei öffentlichen Beschaffungen eine marktwirtschaftliche Preisbildung ermöglichen sollen, falls Wettbewerbsbeschränkungen dem entgegenstehen. Die LSP können als sachliche Einheit mit der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen betrachtet werden und sind daher der Verordnung als Anlage beigefügt. Dieses öffentliche Preisrecht greift in die freie Preisbildung zwischen Auftragnehmer:in und öffentlichem Auftraggeber:in ein.
Zur Einordnung in den Gesamtzusammenhang des Beschaffungsprozesses öffentlicher Auftraggeber:in spielen folgende Aspekte eine Rolle:
- Vergaberecht: Hierbei handelt es sich um Verfahren und Kriterien für die Auswahl von Vertragspartner:innen.
- Preisrecht: Dieses legt Vorgaben zur Zulässigkeit der Höhe des Preises öffentlicher Aufträge fest.
- VPöA: Die Verordnung sieht eine Rangfolge der anzuwendenden Preisfeststellungsmethode in sechs Stufen vor.
- LSP: Diese sind rechtlich verbindliche Vorschriften zur Ermittlung der Selbstkostenpreise von Gütern. Sie sind nur dann zulässig, wenn die zu kaufenden Güter nicht marktgängig sind oder die Preisbildung durch Wettbewerbsbeeinträchtigungen erheblich beeinflusst wird.
Die LSP stellen ein Regelwerk mit 52 Bestimmungen zur Preiskalkulation dar, wobei die folgende Mindestgliederung beachtet wird:
Fertigungsstoffkosten
+ Fertigungskosten
+ Entwicklungs- und Entwurfskosten
+ Verwaltungskosten
+ Vertriebskosten
= Selbstkosten + kalkulatorischer Gewinn = Selbstkostenpreis.
Auswahl an Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit den LSP
Audit Services
- Prüfung der Nachweise angefallener Kosten
- Prüfung zur Einhaltung der Vorgaben der LSP
- Gutachtenerstellung
Advisory Services
- Unterstützung bei der Ermittlung der Selbstkosten bzw. des Selbstkostenpreises
- Toolbasierte Überführung der Daten interner Kostenrechnung in die geforderte LSP-Struktur
Ein Projektbeispiel
Ausgangslage
- Vertrag zwischen deutschem Industrieunternehmen und ausländischem Staatsunternehmen (Auftraggeber:in)
- Vereinbartes Vertragsvolumen im dreistelligen Millionenbereich
- Abschluss einer staatlichen Exportversicherung
Fertigungs- und Auslieferungsstopp
- Embargo gegen Auftraggeber:in
- Anweisung des Bundes an Auftragnehmer:in, die Produktion und Auslieferung einzustellen
- Anspruch auf Versicherungsentschädigung wird dem Grunde nach stattgegeben
Pflichten der Auftragnehmer:in
- Ermittlung der Selbstkosten
- Beauftragung eine unabhängigen Wirtschaftsprüfer:in zur betriebswirtschaftlichen Prüfung und Begutachtung der Höhe der ermittelten Selbstkosten
Phasen der Begutachtung
- Datenkopie der Auftragskosten auf Einzelpostenbasis (> 700T) in geeignetes Auswertungstool
- Durchführung analytischer- und Einzelfallprüfungshandlungen
- Erstellung Gutachten und Vermerk über unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung
Kommunikation
- Stetiger Austausch zur Prüfung der Inhalte tatsächlich angefallener Kosten
- Beantwortung Rückfragen von Versicherten und Bund
Ihre Herausforderungen und unsere Antworten
Ihre Herausforderungen
- Moderne Kostenrechnung passt nicht zu Anforderungen der LSP aus dem Jahr 1953
- Fehlende Definitionen ansetzbarer Kosten eröffnen Interpretationsspielraum und damit Risiken
- Fehlende Anwendungsbeispiele und Anleitungen
Unsere Leistungen
- Unterstützung bei der Ermittlung ansetzbarer Kosten nach LSP
- Transfer großer Datenmengen und effiziente Auswertung sowie Sortierung nach Vorgaben der LSP
- Belastbare und nachvollziehbare Prüfung von Nachweisen
- Belastbare und adressatengerechte Gutachtenerstellung
Ihr Benefit
- Etablierte Vorgehensweise entsprechend best practice Beispielen
- Reduzierter Zeitaufwand durch qualifiziertes Team
- Routinierter Umgang mit Adressaten des öffentlichen Sektors und Versicherungen zur Durchsetzung von Ansprüchen
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Wir suchen stets neue Kolleg:innen für unseren Bereich Preisrecht (LSP).