Webinar zum Hinweisgeberschutzgesetz – Umsetzungspflicht noch in 2023

Aufgrund vielfachen Wunsches in den vergangenen Wochen wiederholen wir unser Webinar zu den Anforderungen und Pflichten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 14. Dezember 2023 von 09:00 bis 09:30 Uhr, zu dem wir Sie herzlich einladen.

Am 02. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet u. a. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit mehr als 50 Beschäftigten sowie Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern interne Meldestellen einzurichten, die Hinweise auf insbesondere straf- und bußgeldbewährte Verstöße im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit unabhängig entgegennehmen und bearbeiten. Für Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen, gilt für die Umsetzung eine Frist bis zum 17. Dezember 2023.

Gerne erläutern wir Ihnen im Webinar, wie eine praktische Umsetzung der Anforderung möglich ist und diskutieren im Anschluss gemeinsam mit Ihnen über die daraus resultierenden Folgen für Unternehmen und den öffentlichen Sektor. In diesem Zusammenhang stellen wir Ihnen das PKF IVT Hinweisgeber-System vor, das wir für unsere Mandanten betreiben.

Bei Interesse können Sie sich über nachfolgendes Formular direkt anmelden. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

Sollte Ihnen eine Teilnahme nicht möglich sein, sprechen Sie uns gerne jederzeit unverbindlich an.

Als Partner für Verkehrsunternehmen, Aufgabenträger, Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften sowie Genehmigungsbehörden im ÖPNV und SPNV unterstützen wir unsere Mandanten seit Jahrzehnten interdisziplinär in den Feldern Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts-, und IT- sowie Unternehmensberatung. Bei Fragen treten Sie gerne jederzeit mit uns in Kontakt.